Erklärung zur Barrierefreiheit: Informationen in Leichter Sprache

Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?
 

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.

Öffentliche Stellen haben diesen Text:

  • auf ihren Internet-Seiten.
     
  • in ihren Apps.

     

Öffentliche Stellen arbeiten für

ein Bundesland oder für die Bundesregierung.

Sie bekommen Geld vom Staat.

Öffentliche Stellen sind zum Beispiel:

  • Ämter und Behörden
     
  • Verwaltungen von Städten und Gemeinden
     
  • Polizeistellen



In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:

  • Wie barrierefrei ist die Internet-Seite oder die App?
     
  • Wo können Sie sich beschweren, wenn es Barrieren gibt?

 

Warum gibt es die Erklärung zur Barrierefreiheit?

Alle Menschen sollen Internet-Seiten und Apps

gut nutzen können.

 

Deshalb sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.

Das heißt:

Es soll keine Hindernisse geben.

Zum Beispiel für:

  • blinde Menschen.
     
  • gehörlose Menschen.

 

In Deutschland ist es seit dem 23. September 2020 so:

Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps

eine Erklärung zur Barrierefreiheit:

Das steht in einer Richtlinie von der Europäischen Union.

Das Land Rheinland-Pfalz muss sich an diese Richtlinie halten.

Deshalb gibt es:

  • das Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen.
     
  • die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz.



Diese Internet-Seite ist von der

Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz.

Die Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz

ist eine öffentliche Stelle.

Deshalb gibt es auf dieser Internet-Seite

eine Erklärung zur Barrierefreiheit.

 

Die Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internet-Seite:

www.landesmuseum-mainz.de

Die Internet-Seite ist von der

Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit

wurde am 23. September 2020 geschrieben.

 

Die Internet-Seite wurde auf Barrierefreiheit geprüft.

Grundlage für die Prüfung waren die Vorgaben:

  • vom Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen

    Die Abkürzung ist: LGGBehM.
     
  • der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz

    Die Abkürzung ist: BITV-RP.

 

Welche Barrieren gibt es auf dieser Internet-Seite?

Einige Teile der Internet-Seite sind nicht barrierefrei:

  • Zur Navigation gibt es keine

    Informationen in Deutscher Gebärdensprache.
  • Die Erklärung zur Barrierefreiheit gibt es nicht

    in Deutscher Gebärdensprache.

 

Diese Barrieren soll es aber bald nicht mehr geben.

Die Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz

kümmert sich darum.

 

An einigen Stellen auf der Internet-Seite werden

die Vorgaben von der BITV-RP nicht eingehalten:

  • An einigen Stellen sind die Farb-Unterschiede zu gering.

    Deshalb können manche Menschen

    die Inhalte vielleicht nicht so gut lesen.
     
  • Einige Stellen auf der Internet-Seite

    kann man nur mit einer Computer-Maus bedienen.

    Eine Bedienung mit der Tastatur ist nicht möglich.

    Das ist eine Barriere für Menschen,

    die keine Computer-Maus benutzen können.
     
  • Bei manchen Formularen ist es so:

    Die Felder zum Ausfüllen haben keine Beschriftung.
     
  • Manche PDF-Dokumente können nicht alle Menschen nutzen.

 

Die Vorgaben in der BITV-RP gelten nur für:

  • Videos, die ab dem 23. September 2020

    auf der Internet-Seite erschienen sind.
  • PDF-Dokumente, die ab dem 23. September 2018

    auf der Internet-Seite erschienen sind.

     

Viele Videos und PDF-Dokumente

wurden aber vorher veröffentlicht.

Für diese Videos und PDF-Dokumente

gelten die Vorgaben der BITV-RP nicht.

Auch für Live-Videos gelten die Vorgaben der BITV-RP nicht.



Abbau von Barrieren: Ausnahmen

Öffentliche Stellen müssen sich an die Vorgaben halten.

Aber es gibt Ausnahmen.

Dann muss die öffentliche Stelle die Barriere nicht abbauen.

So steht es im

Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen.

 

Ausnahmen auf dieser Internet-Seite

Auf dieser Internet-Seite gibt es Videos.

Die Videos wurden auf einer Video-Plattform veröffentlicht.

Die Video-Plattform heißt: YouTube.

Für diese Videos gibt es keine Audio-Beschreibungen.

Audio-Beschreibungen sind

eine Hilfe für Menschen mit Sehbehinderung.

In einer Audio-Beschreibung wird erzählt,

was in dem Video passiert.



Wir haben für die Videos keine Audio-Beschreibungen.

Aber wir kümmern uns darum,

dass es diese Informationen bald als Text gibt.



Probleme mit der Internet-Seite melden

Haben Sie Probleme mit dieser Internet-Seite?

Oder haben Sie Fragen zur Barrierefreiheit?

  • Schreiben Sie uns eine E-Mail.

    Die E-Mail-Adresse ist:

    willkommen@gdke.rlp.de
     
  • Oder rufen Sie uns an.

    Die Telefon-Nummer ist:

    0261 66 75 4000 .



Durchsetzungsstelle beim MASTD Rheinland-Pfalz

MASTD ist kurz für:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung

des Landes Rheinland-Pfalz.


Haben Sie uns ein Problem mit der Internet-Seite gemeldet?

Lösen wir das Problem nicht?

Dann hilft der

Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung.

Das ist die Telefon-Nummer:

06131 16 5342

Das ist die E-Mail-Adresse:

lb@mastd.rlp.de